Dienstleistungen und Service

Sämtliche Einkäufe von Getreide, Ölsaaten und Leguminosen tätigen wir auf Grundlage unserer Abrechnungsbedingungen für Ernteprodukte. Dabei ist uns Objektivität und Nachvollziehbarkeit in der Abrechnung sehr wichtig. Alle abrechnungsrelevanten Qualitätsparameter werden mit hochwertiger Labortechnik und geschultem Personal ermittelt. Auf jedem Lieferschein werden die jeweiligen Analysewerte dokumentiert. Auf Wunsch stellen wir ein versiegeltes Muster der Anlieferungspartie zur Verfügung.

Bitte entnehmen Sie die jeweiligen Abrechnungsmodalitäten den nachfolgenden Übersichten.

Zu unseren Kernkompetenzen als Landhandelsunternehmen gehört die Aufbereitung, Trocknung, Lagerung und Gesunderhaltung Ihrer Mähdruschfrüchte. Wir haben auf unseren Niederlassungen umfangreiche Investitionen in Trocknungs-, Reinigungs- und Lagerkapazitäten getätigt, um Ihnen diesen Service anbieten zu können.

Die Basisfeuchtigkeiten für die Einkäufe von Getreide, Ölsaaten und Leguminosen sind in den jeweiligen Abrechnungsbedingungen definiert. Sollten die Feuchtigkeiten der Ernteprodukte die geforderten Werte überschreiten, werden Abzüge gemäß der u.a. Abzugstabellen vorgenommen. 

Das Splitting bei der Vermarktung der Ernteprodukte hat sich bewährt. Wir empfehlen jeweils zu etwa gleichen Teilen den Abschluss von Vorverträgen, den Verkauf in der Erntephase und die Einlagerung mit späterem Verkauf. Sollten Sie über kein eigenes Lager verfügen, so können wir Ihnen zu günstigen Konditionen die Lohnlagerung auf unseren Niederlassungen anbieten. Einen Überblick über die Lagerkosten erhalten Sie in der nachfolgenden Übersicht.

Nachhaltigkeitsverordnung

Seit der Ernte 2010 müssen alle Betriebe entlang der Produktionskette von Bioenergie durch eine Zertifizierung nachweisen, dass sie Biomasse nachhaltig produzieren und vermarkten.

Basis ist eine vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und unter Mitwirkung des Bauernverbands veröffentlichte Selbsterklärung, die Sie als Rapserzeuger gegenüber der aufnehmenden Hand abgeben müssen.